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Offener Brief bzgl. Corona-Pandemie

Der Bund und das Land Niedersachen haben anlässlich der aktuellen Krise umfangreiche Hilfspakete zum Schutz der lokalen Wirtschaft geschnürt. Diese Hilfspakete beinhalten umfangreiche Fördermöglichkeiten, welche jedoch sicher nicht ausreichen werden.

Der Vorstand der Buchholzer Wirtschaftsrunde hat daher ein Schreiben an die Bundestagsabgeordneten Svenja Stadler und Michael Grosse-Brömer , den stellv. Ministerpräsidenten Dr. Bernd Althusmann und den Landtagsabgeordneten Heiner Schönecke versandt.

Entsprechendes Schreiben wie folgt:

Sehr geehrte Frau Stadler,
sehr geehrter Herr Grosse-Brömer,
sehr geehrter Herr Dr. Althusmann,
sehr geehrter Herr Schönecke, als Vereinigung und Interessenvertretung von aktuell 174 Mitgliedsunternehmen in der Nordheidestadt Buchholz und Umgebung quer durch alle Branchen vom Einzelunternehmer bis zum Mittelständler mit mehreren hundert Mitarbeitern richten wir uns heute an Sie, um einige Anregungen zu der bekanntlich schwierigen wirtschaftlichen Situation dieser Unternehmer zu geben.

Zunächst möchten wir uns als Vertreter dieser Unternehmungen für den momentanen außerordentlichen Einsatz der Politik in dieser schwierigen Zeit und die schnelle Umsetzung der Unterstützungsmaßnahmen für die Wirtschaft herzlich bedanken. Mit diesen Maßnahmen haben Sie ein klares Signal dafür gesetzt, dass Sie die Wirtschaft nicht allein lassen. Diese Unterstützungsmaßnahmen bieten diversen Unternehmen erste Perspektiven und Hilfestellung, jedoch haben sich aus Sicht unserer Mitgliedsunternehmen einige Lücken in der Fördersystematik aufgetan, die wir an dieser Stelle aufzeigen möchten:

Die Fördermöglichkeiten für Unternehmen des Landes Niedersachsen bestehen zum einen aus nicht zurückzuzahlenden Zuschüssen für Unternehmen bis maximal 49 Beschäftigte kombiniert aus Bund- und Landesmitteln von max. 25 TEUR sowie umfangreichen und zinssubventionierten Liquiditätshilfedarlehen der NBank bzw. der KfW.

Mittelständische Unternehmungen mit einer Mitarbeiteranzahl von 50-249 sozialversicherungspfl. Beschäftigten erhalten momentan als Unterstützung ausschließlich Zugang zu den Liquiditätshilfedarlehen. Von einem generellen Zuschuss sind sie jedoch ausgeschlossen.

Gerade bei Unternehmen dieser Größenordnung besteht jedoch das Problem, dass die laufenden Kosten erheblich sind und mit Ausnahme der Anmeldung von Kurzarbeit nicht wesentlich reduziert werden können. Die momentanen Umsatzausfälle führen also nicht einfach zu einer Reduzierung des Gewinns, sondern vielmehr zu einem stetigen Ansteigen von Verbindlichkeiten. Uns ist bewusst, dass diese Umsatzausfälle nicht durch Zuschüsse aus der öffentlichen Hand aufgefangen werden können. Insofern können wir auch grundsätzlich den Ansatz nachvollziehen, diese Unternehmen in erster Linie durch Liquiditätshilfedarlehen der KfW und der NBank zu unterstützen.

Sofern jedoch Unternehmen -und dies gilt für Kleinunternehmen wie auch für größere Mittelständler- auf diese Hilfe angewiesen sind und sie daher in Anspruch nehmen, entstehen für sie jedoch erhebliche Probleme. Diese geförderten Darlehen sind zum einen nicht zinsfrei. Außerdem verursachen diese weiteren Darlehen je nach Laufzeit eine entsprechend hohe Tilgungslast in der näheren Zukunft, der quasi eine Hypothek auf die Zukunft der Unternehmensentwicklung darstellt. Dieser Unternehmen werden nicht handlungsfähig sein, da sie insbesondere keine Investitionen mehr tätigen können.

Aus diesem Grund halten wir die Gewährung von Zuschüssen auch für Unternehmen ab 50 Mitarbeiter für sinnvoll. Durch diese Zuschüsse könnte zumindest die zusätzliche Zinsbelastung, die ja nur aufgrund der jetzigen Krisensituation entstanden ist, etwas abgefedert werden und den Unternehmen etwas Handlungsspielraum zurückgegeben werden. In anderen Bundesländern werden derartige Zuschüsse für Unternehmen ab 50 Mitarbeiter gewährt; so erhalten beispielsweise Unternehmen in Bayern bis zu 50 TEUR Soforthilfe.

Alternativ wäre zu überlegen, die zu gewährenden Darlehen für sämtliche Unternehmen unabhängig von ihrer Größe komplett zinslos zu überlassen.

Darüber hinaus möchten wir vorschlagen, die Rückzahlungslaufzeiten der von der KfW angebotenen Liquiditätshilfedarlehen von derzeit 2 bzw. 5 Jahren auf eine 10-jährige Laufzeit analog der Bedingungen der NBank anzupassen. Ein Darlehen mit der derzeit bestehenden zweijährigen Laufzeit ist kaum von einem Unternehmen nach Ende der Krise zurückzuzahlen; doch auch die fünfjährige Rückzahlungsvariante mit max. einem Tilgungsfreijahr belastet die Liquiditätslage nach Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit der Unternehmen so sehr, dass die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit nicht mehr gegeben wäre. Hier würde eine generelle Laufzeit von 10 Jahren für alle Unternehmer deutlich Entlastung bedeuten.

Aufgreifen möchten wir auch einen Vorschlag des Prof. Dr. Wilhelm Haarmann in der F.A.S vom 05.04.2020. Zu überlegen wäre, ob man den Unternehmen, die generell in den vergangenen Jahren aufgrund der guten Konjunktur erheblich mehr Steuern gezahlt haben, als von der öffentlichen Hand erwartet war, hiervon etwas „zurückgibt“, indem ein der Höhe nach unbegrenzter Verlustrücktrag von bis zu fünf Jahren für Körperschaft-, Einkommen wie auch Gewerbesteuer zugelassen wird. Aus unserer Sicht wäre es nur fair, wenn Unternehmen jetzige Verluste mit Gewinnen aus den Vorjahren verrechnen dürfen und so gezahlte Steuern zurückerhalten.

Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie diese Ideen und Vorschläge in den jeweiligen Gremien auf Landes- und Bundesebene einfließen lassen würden.

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